Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Vorgaben
I. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Firma Vogt Montagebau, Wildbahn 34a, 24879 Neuberend (nachfolgend „Auftragnehmer“) mit ihren Geschäftspartnern.
Abweichungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
Änderungen der AGB werden dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht binnen eines Monats widerspricht.
II. Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend, vorbehaltlich Verfügbarkeit und Durchführbarkeit.
Verträge bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
III. Wettbewerbsregelung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen auch für Wettbewerber des Vertragspartners zu erbringen, sofern nicht individuell anders vereinbart.
IV. Fremdleistungen
Der Auftragnehmer kann im eigenen Namen Dritte zur Durchführung von Aufträgen einsetzen. Eine Haftung für deren Verschulden wird durch die Haftungsregelungen abgedeckt.
V. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen.
Diese Verpflichtung gilt 3 Jahre nach Abschluss des Auftrags.
Gesetzliche Auskunftspflichten bleiben unberührt.
VI. Datenschutz
Der Vertragspartner stimmt der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu. Es wird auf die aktuelle Datenschutzerklärung verwiesen.
VII. Rückgabe von Unterlagen
Vom Auftragnehmer übergebene Unterlagen / Materialien sind innerhalb von 7 Tagen abzuholen oder auf Kosten des Vertragspartners zurückzusenden.
Erfolgt dies nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Materialien zu vernichten.
VIII. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für wesentliche Vertragspflichten.
Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Haftungsausschlüsse gelten nicht für gesetzliche Vorgaben (z. B. Produkthaftung).
Der Vertragspartner haftet für von ihm bereitgestellte Inhalte, Materialien und Vorgaben.
IX. Leistungsbeschreibung
Art der Leistung: Bodenverlegung, ggf. inklusive Vorbereitung und Nacharbeiten.
Leistungsort: Vor Ort beim Auftraggeber.
Leistungszeit: Wird schriftlich vereinbart.
X. Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen schriftlich nach Angebot/Rechnung.
Abschlagszahlungen werden anteilig nach Vereinbarung fällig und mit der Schlussrechnung verrechnet.
Bei Zahlungsverzug gilt: 9 % über Basiszinssatz (§ 288 BGB) Verzugszinsen.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
XI. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Materialien, Produkte und Daten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Weiterverwendung nur innerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens.
XII. Beanstandungen / Mängel
Mängel müssen schriftlich binnen 2 Wochen nach Leistungserbringung gemeldet werden (offensichtliche Mängel: 1 Woche).
Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate für B2B-Kunden.
XIII. Subunternehmer
Der Einsatz von Subunternehmern wird dem Vertragspartner mitgeteilt.
Subunternehmer müssen über Haftpflichtversicherung verfügen.
XIV. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für Kaufleute: Amtsgericht Schleswig bzw. Landgericht Flensburg bei Streitwert > 5.000 €.
Schriftform: Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Salvatorische Klausel: Ungültige Regelungen werden durch rechtlich zulässige Regelungen ersetzt, die dem Willen der Parteien entsprechen.
